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   OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05   

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https://dejure.org/2006,8710
OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05 (https://dejure.org/2006,8710)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05 (https://dejure.org/2006,8710)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2006 - 2 AR 73/05 (https://dejure.org/2006,8710)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 51 RVG
    Pauschgebühr; Zumutbarkeit

  • openjur.de

    Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04

    Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Beiordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05
    Diese Tätigkeiten können deshalb nur noch in Ausnahmefällen zur Begründung einer Pauschgebühr herangezogen werden (siehe auch Beschluss des OLG Celle vom 11.02.2005 - 1 ARs 293/04 P, veröffentlicht in juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05
    Vielmehr muss es sich um ein Verfahren handeln, das nach Umfang oder Schwierigkeit erheblich über dem Durchschnitt der bei einem Gericht gleicher Ordnung anfallenden Sachen liegt und dem Verteidiger einen über das Maß normaler Inanspruchnahme erheblich hinausgehenden Zeit- und Arbeitsaufwand abverlangt hat (vgl. Senat, Justiz 1997, 482 ).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 1 AR 2/15

    Voraussetzungen des Anspruchs des Pflichtverteidigers auf Festsetzung einer

    Da das RVG bei den Gebühren des Strafverteidigers in Teil 4 VV RVG im Wesentlichen eine verfahrensabschnittsweise Vergütung vorsieht, ist nach vom Senat geteilter Auffassung (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 2006 - 1 AR 30/05, 22/06, vom 5. März 2008 - 1 AR 2/08 und vom 10. April 2013 - 1 AR 2/13) verschiedener Oberlandesgerichte ausgehend von den Gebührentatbeständen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG zunächst zu untersuchen, inwieweit der besondere Umfang und/oder die besondere Schwierigkeit der Sache hinsichtlich einzelner Verfahrensabschnitte zu bejahen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2006 - 2 AR 73/05 - zit. nach juris; OLG Köln StraFo 2006, 130; Thüring.
  • OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für Pflichtverteidiger: Zuerkennung einer

    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 4 ARs 91/15

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Bewilligung einer über die Gebühren nach dem

    Dabei bringt der Begriff der Zumutbarkeit den Ausnahmecharakter einer Pauschvergütung zum Ausdruck, die daher nur zu gewähren ist, wenn eine Verweisung des gerichtlich bestellten Verteidigers auf die gesetzlichen Gebühren für ihn zu einem Sonderopfer und damit zu einem unbilligen Ergebnis führen würde (vgl. BT-Drucks. 15/1971, Seite 201, 202; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2006 - 2 AR 73/05, juris Rn. 4).
  • OLG Hamm, 28.04.2006 - 2 (s) Sbd IX-31/06

    Pauschgebühr; Verhandlungstermin; Verhandeln; Vernehmungstermin

    VIII - 160/05; ferner OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Dezember 2005 in 2 ARs 154/05 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2006 in 2 AR 73/05, deren Auffassung der Senat zuneigt).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14

    Bemessung der Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger in einer Umfangsache:

    Die Pauschvergütung soll nach dem Willen des Gesetzgebers Ausnahmecharakter haben (BT-Drucks. 15/1971, S.201, 202; Senat, Beschluss v. 14.03.2006, 2 AR 73/05, bei juris).
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 (s) Sbd IX-80/06

    besonderer Umfang; Verweisung; Jugendschöffengericht; Jugendkammer

    Die Verweisung des Antragstellers auf die gesetzlichen Gebühren wäre hier schon deshalb nicht unzumutbar im Sinne des § 51 Abs. 1 RVG, weil ihm für die Tätigkeit betreffend den Abschluss eines Vergleichs im Adhäsionsverfahren (Protokollierung am 3. Hauptverhandlungstag) weitere gesetzliche Gebühren in Höhe von insgesamt 315, 00 EUR, die auch bereits angewiesen worden sind, zustehen (zur Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren vgl. im Übrigen auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 63 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2006 in 2 AR 73/05 bei www.burhoff.de) .
  • OLG Hamm, 23.03.2011 - 5 RVGs 109/10

    Anforderungen an die Bewilligung einer Pauschgebühr im strafgerichtlichen

    Hinzutreten muss vielmehr, dass die gesetzlich bestimmten - und im Vergleich zur bisherigen Rechtslage erheblich angehobenen - Gebühren als unzumutbar erscheinen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.3.2006, 2 AR 73/05; veröff. unter www.burhoff.de ).
  • OLG Hamm, 31.07.2006 - 2 (s) Sbd IX-75/06

    Pauschgebühr; besonderer Umfang; kurzfristige Einarbeitung; umfangreiche Akten;

    Dies ist dann der Fall, wenn das Verfahren nach Umfang/oder Schwierigkeit erheblich über dem Durchschnitt der bei einem Gericht gleicher Ordnung anfallenden Sachen liegt und dem Verteidiger ein über das Maß normaler Inanspruchnahme erheblich hinausgehender Zeit- und Arbeitsaufwand abverlangt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2006, 2 AR 73/05, www.burhoff.de ).
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